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Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. Juli 1995 zwischen
Deutschland Verwaltungskosten in Höhe von zehn vom Hundert der nach Absatz 1 auf sie entfallenden Bau-, Instandsetzungsund Erneuerungskosten ohne deutsche Umsatzsteuer.
VíceGesetzentwurf - DIP - Deutscher Bundestag
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kra ft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 14 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
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